Prämien

DSP-Prädikat Gesundheit
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- Qualifikationsweg Sportstutenregister 100.9 KB
- Antrag Sportstutenregister 740.69 KB
- DSP-Prämien für Stuten Anforderungen 531.01 KB
- Antrag DSP-PRÄMIE Gesundheit 482.78 KB
- Antrag DSP-PRÄMIE Zucht 752.1 KB
- Antrag DSP-PRÄMIE Sport 748.69 KB
Staatsprämierung
Das Land Baden-Württemberg (wie übrigens nur noch wenige andere Bundesländer) fördert die Pferdezucht in Baden-Württemberg mit erheblichen Mitteln, unter anderem bei der Durchführung von Stutenschauen zur Auswahl von sogenannten Staatsprämienstuten. Alle auf diesen Schauen vorgestellten Stuten müssen beim Pferdezuchtverband im Zuchtbuch eingetragen sein.
Bei diesen Veranstaltungen werden von der Staatlichen Pferdezuchtberatung mit der Zuchtwertfeststellung beauftragte Kommissionen für alle vorgestellten Stuten Preise vergeben. Aus den Stuten, die man mit einem Ersten Preis ausgezeichnet hat, werden dann von dieser Kommission die Staatsprämienstuten ausgewählt. Es besteht also ein Unterschied zwischen einer Stute mit einem Ersten Staatspreis und einer Staatsprämienstute. Die Ausschreibung sagt, daß den Titel Staatsprämienstute nur solche Stuten bekommen können, die bereits mit einem Ersten Staatspreis ausgezeichnet sind und sich innerhalb der Gruppe der Stuten mit einem Ersten Staatspreis noch durch einen besonderen züchterischen Wert auszeichnen.
In der Praxis heißt das, dass dafür nur Stuten in Frage kommen, die sich sowohl bei der Bewertung an der Hand als auch bei der Bewertung unter dem Sattel weit überdurchschnittlich präsentieren. Ein Leitgedanke für die mit der Auswahl beauftragten Kommissionen könnte folgendermaßen formuliert werden:„Würde man sich aus dieser Stute einen zur Zucht zugelassenen Hengst wünschen?“
Bei so hohem Anspruch ist es nicht verwunderlich, daß nur 4% der in Baden-Württemberg eingetragenen Warmblutstuten diese hohe Auszeichnung erfahren haben bzw. erfahren können.
Regeln für die Teilnahme an staatlich geförderten Stutenschauen mit Vergabe des Titels Staatsprämienstute
In der Regel wird die Ausschreibung zu den staatlich geförderten Pferdeschauen im Juliheft des Reiterjournals, auf jeden Fall vor Meldeschluss, der ca. 1 Monat vor der Schau ist, veröffentlicht. Je nach Alter der Stute sind gewisse züchterische Leistungen gefordert. Fünf- bis siebenjährige Stuten müssen beispielsweise mindestens ein in Baden-Württemberg gezüchtetes Fohlen aufweisen, acht- und neunjährige Stuten zwei Fohlen und ältere mindestens drei Fohlen. Bei Stuten, die im Turniersport eingesetzt waren und nachweislich Plazierungen in der Kategorie A oder B aufweisen können, wird grundsätzlich nur ein beim PZV BW registriertes Fohlen verlangt.
Die Stuten werden in Altersklassen gerichtet: Die zweijährigen, die dreijährigen, die vier- und fünfjährigen, die sechs- bis neunjährigen und die noch älteren Stuten werden jeweils nur untereinander verglichen.
Drei- und Vierjährige können mit oder ohne Leistungsnachweis teilnehmen
Stuten ohne Eigenleistungsnachweis können den Titel Staatsprämienstute nur unter dem Vorbehalt bekommen, dass sie im kommenden Jahr eine gute Zuchtstutenprüfung oder unten aufgeführte Erfolge nachweisen. Ältere Stuten können nur mit Leistungsnachweis teilnehmen. Als Leistungsnachweis werden folgende Informationen berücksichtigt:
- Das Ergebnis einer Zuchtstutenprüfung; egal, ob auf Station oder im Feld.
- Drei Siege in Spring- und/oder Dressurprüfungen der Klasse L und/oder drei Plazierungen in höheren Klassen. Mindestens drei Nachkommen, die in Prüfungen der Klasse L an erster bis fünfter Stelle oder höher plaziert waren.
- Mindestens zwei Plazierungen in der Kategorie A im Turniersport. Dabei ist zu berücksichtigen, daß nicht nur in Spring- und Dressurprüfungen ab der Klasse M Kategorie-A-Prüfungen ausgeschrieben werden, sondern auch alle Championate in der Kategorie A ausgeschrieben werden müssen.
Die verschiedenen Möglichkeiten, Stutenfamilien vorzustellen, und auch noch weitere detaillierte Regularien entnimmt der Interessierte bitte der jährlich erscheinenden Ausschreibung.