FAQ - häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen zur Pferdezucht – kurz erklärt
In unserer Geschäftsstelle gehen täglich viele Anfragen ein. Deshalb haben wir die meistgestellten Fragen für Sie zusammengestellt. Vielleicht ist auch Ihre Frage dabei – schauen Sie einfach rein!
Gerne helfen wir Ihnen während unserer Telefonzeiten auch persönlich weiter. Halten Sie bei Anrufen bitte Ihre Mitgliedsnummer und/oder die Lebensnummer des entsprechenden Pferdes bereit.
Mitglieder/Besitzer aktiver Zuchtstuten
Deckschein-Download in Pferdezucht online
Neuzüchter/Besitzer nicht aktiver Zuchtstuten
- Deckscheinanforderung an Geschäftsstelle / poststelle@pzvbw.de senden
- + Kopie EU/Tierzuchtbescheinigung
- + bei ausländischen Stuten Kopie der Abstammung
- Deckscheinausstellung ist kostenlos
- Mitgliedschaft im Jahr der Bedeckung nicht erforderlich
- Stutbucheintragung planen
Deckschein an Hengsthalter/Deckstation übergeben, diese senden die Deckdaten in der Regel direkt an den Verband zurück.
Senden Sie uns gerne die Ihnen vorliegenden Unterlagen zu und wir prüfen die Eintragungsfähigkeit Ihres Fohlens in unserem Verband. In den allermeisten Fällen können die Daten von uns übernommen werden.
- Abfohlmeldung + Anmeldung zur Fohlenregistrierung einreichen
- Sie sind bereits Mitglied und haben einen Zugang zu Pferdezucht online – dann können Sie ihr Fohlen über PferdezuchOnline anmelden. Neben der Abfohlmeldung können Sie angeben, ob sie eine Fohlenschau besuchen möchten, einen Auktionsauswahltermin, oder ob sie das Fohlen von einem Sachverständigen bei Ihnen auf dem Hof registrieren lassen möchten.
- Sie sind neu bei uns? Wir freuen uns über ihr Interesse und würden Sie bitten, das Formular Fohlenregistrierung online auszufüllen. Unsere Mitarbeiter werden sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Deckschein vom Hengsthalter (Deckdatum)
- Spülprotokoll (Einpflanzdatum)
- Daten der Trägerstute (Lebensnummer oder Passkopie: Grunddaten + Pedigree)
- Fohlenschau (Vorstellung mit Prämierung)
- DSP-Fohlenvorauswahl (Videotermin Auktionsauswahl)
- Hoftermin (Ein Sachverständiger kommt zu Ihnen auf den Hof)
- Sammeltermin bei den Sachverständigen
- Tierarzt (Voraussetzung: Die Mutter ist bereits in das Stutbuch eingetragen)
- Amtshilfe (Ein anderer Zuchtverbandes registrieren Ihr Fohlen mit unseren Unterlagen)
- In diesem Fall liegen meist die Deckdaten noch nicht vor. Fragen Sie beim Hengsthalter nach, ob dieser die Daten an den Verband übermittelt hat, oder schicken Sie uns den ausgefüllten Deckschein per E-Mail. Wir tragen die Deckdaten umgehend nach.
- Sollten Sie mehrere Mitgliedschaften (z.B. Einzelmitgliedschaft und Zuchtgemeinschaft) besitzen, vergewissern Sie sich, wer als Züchter des Fohlens angegeben ist.
- Fohlen wird gehalftert dem Sachverständigen / Mitarbeiter des Zuchtverbandes / Tierarzt vorgestellt
- Farbe, Geschlecht, Geburtsdatum, Abzeichen, Wirbel werden erfasst
- Transponder wird injiziert
- Rasseabhängig: Haarprobe von Schweif/Mähne zur Abstammungsüberprüfung
- Fristen: Fohlen müssen innerhalb von zwölf Monaten ab Zeitpunkt der Geburt identifiziert werden. Der Antrag auf Ausstellung des Equidenpasses muss spätestens sechs Monate nach Fohlengeburt vorliegen.
Mit Beantragung des Deckscheins (Lebensnummer = Deckscheinnummer) und die Endung entspricht dem Geburtsjahr, z.B. 2025 = DE 47373_ _ _ _ _25
Es können auf Anfrage Genuntersuchungen (z.B. WFFS, PSSM, CA, HWSD, Myotonie + weitere Genomische Daten wie Größe und Farben) beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Mitarbeiterinnen der Stutbuchabteilung.
Ja, bitte auch dann über Pferdezucht online melden, eine E-Mail schreiben oder anrufen.
- Deckschein, Abfohlmeldung, Registrierprotokoll (Chip-Nr., Abzeichendiagramm), evtl. Ergebnis der Abstammungsüberprüfung, Eltern in Zuchtbuch eingetragen, Angaben zu Züchter, Besitzer und Tierhalter, Tierhalterregistriernummer
- Züchter oder Besitzer benötigen eine aktive Mitgliedschaft.
- Liegen alle erforderlichen Angaben vor, dauert die Passausstellung ca. 6-8 Wochen.
- Nach Zahlungseingang werden Equidenpass incl. Tierzuchtbescheinigung und Eigentumsurkunde per Post an den Besitzer verschickt (nach Absprache Versand auch an Züchter, neuen Besitzer oder Tierhalter möglich).
- Bei Fohlen, welche zu einer DSP-Auktion zugelassen sind, wird die Eigentumsurkunde direkt an die DSP GmbH, z.H. Frau Blessing-Maurer, verschickt.
- Bei fristgerechter Passausstellung gelten Pferde grundsätzlich als Schlachttiere.
- Der Schlachtstatus kann im Equidenpass in Abschnitt II, Teil II unwiderruflich durch Unterschrift des Eigentümers und des Tierarztes geändert werden.
- Der Verband prüft mit Abgabe der Abfohlmeldung die Reinrassigkeit Ihres Fohlens.
- Die Eintragung in WorldFengur mit Vergabe der FEIF-ID erfolgt automatisch und ebenfalls über den Pferdezuchtverband Baden-Württemberg.
- Abschnitt I: Identifizierung (Geschlecht, Geburtsdatum, Lebensnummer, Transponder-Code, Farbe, Abzeichen)
- Abschnitt II: Verabreichung von Tierarzneimitteln (Schlachtstatus, Arzneimittelbehandlungen)
- Abschnitt III: Validierungsabzeichen oder Lizenz
- Abschnitt IV: Einzelheiten zum Eigentümer (Besitzwechsel)
- Abschnitt V: Tierzuchtbescheinigung (Zuchtverband, Züchter, Abstammung, Zuchtbucheintrag, Laboruntersuchungen)
- Abschnitt VI: Kontrolle der Identität des Tieres z.B. anlässlich von Veranstaltungen, Turnieren
- Abschnitt VII: Impfungen (nur Pferdegrippe)
- Abschnitt VIII: andere Krankheiten
- Abschnitt IX: Gesundheitskontrollen durch Laboruntersuchungen
- Anhang Seite 53-54: Sportinformationen / Messbescheinigungen
- Anhang Seite 55-56: Medikationskontrollen
Der Tierhalter ist verpflichtet die Angaben im Pass aktuell zu halten (z.B. Eigentümer, Schlachtstatus, Kastration)
- Bitte wenden Sie sich an die entsprechende passausgebende Stelle. Der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg ist zuständig für Tiere mit den Lebensnummern DE 47373… und DE 37373…
- Verlusterklärung Eigentumsurkunde mit Unterschriftenbeglaubigung
- Eidesstattliche Erklärung Equidenpass mit notarieller Beglaubigung
- Eidesstattliche Erklärung Equidenpass und Eigentumsurkunde mit notarieller Beglaubigung
- 12-stellige Registriernummer des Tierhalters
- Entspricht der Betriebsnummer / HIT-Nummer
- Beantragung über das Veterinäramt bzw. das Landwirtschaftsamt
- Tierhaltung wird als Betriebstyp „Pferdehalter“ in der für alle Tierarten zentralen HIT-Datenbank angelegt
- Land = 276 (Deutschland) (wird meist nicht abgebildet)
- Bundesland = 08 (Baden-Württemberg), Landkreis = _ _ _, Gemeinde = _ _ _, persönliche Identifikationsnummer = _ _ _ _
- Beispiel: 276 08 417 029 0815
- Verzögerungen bei der Passausstellung sind häufig auf fehlende Angaben der tierhaltenden Betriebe zurückzuführen!
Kann für Ihr Pferd kein Equidenpass mit Zuchtbescheinigung vom Pferdezuchtverband ausgestellt werden, ist der Landesverband für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV) in Stuttgart für Sie zuständig: www.lkvbw.de
- Stuten in Ihrem Besitz erscheinen erst in Ihrer PferdezuchtOnline-Übersicht, wenn sie in das Zuchtbuch eingetragen und als aktive Zuchtstute von uns beitragsaktiv geschaltet oder der Besitzwechsel von uns durchgeführt wurde.
- Sollten Sie mehrere Mitgliedschaften (z.B. Einzelmitgliedschaft und Zuchtgemeinschaft) besitzen, vergewissern Sie sich, auf welche Mitgliedsnummer die Stute gemeldet wurde.
- Zentrale Stutbuchaufnahme im Frühjahr
- Hoftermin
- Stutenleistungsprüfung
- Mit Fohlen bei Fuß auf einer Fohlenschau oder Vorauswahl
- Mindestalter: drei Jahre, Eintragung abhängig vom Zuchtprogramm
- Überprüfung der Identität, Messen, Bewertung der äußeren Erscheinung und Bewegung (Typ, Körperbau, Korrektheit, Schritt, Trab, evtl. Galopp, evtl. Freispringen sowie Gesamteindruck)
- Bitte denken Sie daran den Equidenpass der Stute bereit zu halten, damit die Identifikation stattfinden und das Eintragungsetikett eingeklebt werden kann.
- Stute muss spätestens mit Fohlen bei Fuß eingetragen werden!
- Neu eingetragene Stuten werden als aktive Zuchtstuten beitragsaktiv gestellt und erscheinen ab diesem Zeitpunkt in Ihrer PferdezuchtOnline-Übersicht.