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Leistungsprüfungen im Ziehen und Fahren für Kaltblut- und Ponyrassen

08.07.2024

Prüfungstermine und Nachkommenförderung

Auch bei den Kaltblut- und Ponyrassen sind für die Aussage über die züchterischen Qualitäten einer Stute neben der Beurteilung des Typs, der Qualität des Körperbaus und der Bewegung an der Hand bzw. im Freilaufen die Erkenntnisse der Überprüfung weiterer Merkmale in den verschiedenen Leistungsprüfungen unerlässlich. Die angebotenen Leistungsprüfungen sollen den Züchtern die Möglichkeit zur objektiven Bewertung geben und die Vergleichbarkeit zu anderen Stuten der gleichen Rasse ermöglichen. Die in den Leistungsprüfungen zu bewertenden Merkmale orientieren sich am Zuchtziel, der Verwendung und Nutzung der Rasse. Weitere wichtige Merkmale wie Charakter, Temperament, Umgänglichkeit Arbeitswilligkeit, Leistungsvermögen, Fahrtauglichkeit sowie die Grundgangarten werden in Abhängigkeit vom Alter der Stuten und Hengste und der Rasse geprüft.

Prüfungstermine in 2024
Der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg sowie das Haupt- und Landgestüt Marbach bieten in diesem Jahr folgende Prüfungen für Kaltblüter im Ziehen und Fahren sowie Altwürttemberger Pferde und Ponys im Fahren
•    16./17. September 2024 in Marbach - Feldprüfung Stuten und Hengste Ziehen/Fahren Kaltblutrassen, Altwürttemberger und Ponyrassen
•    18. September 2024 in St. Märgen - Feldprüfung Stuten Ziehen/Fahren für Schwarzwälder
•    28. September 2024 in Pfullendorf - Feldprüfung Stuten Ziehen/Fahren für Schwarzwälder

Die Ausschreibungen finden finden Sie hier! Stuten / Hengste

Nachkommenförderung 2024
Drei- bis fünfjährige Schwarzwälder Kaltblutpferde die eine Lebensnummer des baden-württembergischen Pferdezuchtverbands tragen, im Zuchtbuch der Rasse (Hengstbuch I oder Stutbuch 1 oder 2) eingetragen sind, ihre Leistungsprüfung in Baden-Württemberg abgelegt haben und deren Vater beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg gekört und im Hengstbuch I eingetragen ist, werden mit 100 Euro gefördert. Bei den anderen vom Verband geführten Kaltblutrassen werden drei- bis fünfjährige Kaltblutpferde mit 100 Euro gefördert, wenn sie eine baden-württembergische Lebensnummer tragen, im Zuchtbuch der Rasse (Hengstbuch I oder Stutbuch 1 oder 2) eingetragen sind und die Leistungsprüfung in Baden-Württemberg abgelegt wurde. Bei den vom Verband geführten Ponys und Kleinpferderassen werden alle Ponys mit 100,- Euro gefördert, wenn sie eine baden-württembergische Lebensnummer tragen, im Zuchtbuch der Rasse (Stutbuch 1 oder 2) eingetragen sind und die Leistungsprüfung in Baden-Württemberg abgelegt wurde.