Eigenbestandsbesamerkurs vom 09.11.-13.11.2026
24.08.2026
Nach § 14, Abs. 1 Punkt 2, und Abs. 2 Tierzuchtgesetz darf Samen zur Besamung verwendet werden durch Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand, wenn diese nach dem Besuch eines Kurzlehrganges über künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte eine Prüfung bestanden haben.
Das Kompetenzzentrum PFERD Baden-Württemberg bietet in Zusammenarbeit mit dem Haupt- und Landgestüt Marbach und dem Pferdegesundheitsdienst einen Eigenbestandsbesamerkurs für Pferde an. Das Mindestalter für eine Teilnahme beträgt 16 Jahre.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website des Kompetenzzentrum Pferd Baden-Württemberg.