Gesundheitsvorsorge: Pferde richtig impfen
Impflichten und -empfehlungen für Veranstaltungen des PZVBW
Nachdem die Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde 2023 durch die Sportverbände bestätigt wurde, möchten wir den Mitgliedern des Pferdezuchtverbandes Baden-Württemberg e.V. die Impfpflichten bzw. -empfehlungen für unsere Veranstaltungen mitteilen.
Tetanus:
Hier besteht zwar keine Pflicht, weil es sich nicht um eine von Pferd zu Pferd übertragbare Krankheit handelt, aber gegen diese Krankheit sollte jedes Pferd geimpft sein. Tetanus ist die wichtigste Impfung für ein Pferd, weil die Infektion jederzeit auch schon durch kleinste Verletzungen entstehen kann und immer mit dem Tod des Pferdes endet. Zudem ist der Impfstoff sehr gut verträglich und vergleichsweise günstig.
Influenza:
Für mehrtägige Veranstaltungen, bei denen die Pferde aufgestallt werden (z.B. DSP Hengsttage, DSP Fohlenauktionen, Marbacher Wochenende) und/oder bei Veranstaltungen, die auf Betrieben stattfinden, auf denen jegliches Risiko zu vermeiden ist (z.B. im Haupt- und Landgestüt Marbach, Gestüt Birkhof), müssen die teilnehmenden Pferde gem. LPO geimpft sein (Grundimmunisierung und 6monatiges Impfintervall). Bei allen anderen Veranstaltungen (z.B. Fohlenschauen, Stutbuchaufnahmen, SLP Feldprüfungen, Fohlenauktion Riedlingen, Fronhofen) besteht ebenfalls Influenza Impfpflicht, das Intervall kann nach der korrekten Grundimmunisierung aber bis auf 12 Monate ausgedehnt werden.
Herpes:
Für mehrtägige Veranstaltungen, bei denen die Pferde aufgestallt werden (z.B. DSP Hengsttage, DSP Fohlenauktionen, Marbacher Wochenende) und/oder bei Veranstaltungen, die auf Betrieben stattfinden, auf denen jegliches Risiko zu vermeiden ist (z.B. im Haupt- und Landgestüt Marbach, Gestüt Birkhof), müssen die teilnehmenden Pferde gem. LPO geimpft sein (Grundimmunisierung und 6monatiges Impfintervall). Bei allen anderen Veranstaltungen (z.B. Fohlenschauen, Fohlenauktionen Riedlingen, Fronhofen) wird die Herpes Impfung empfohlen, aber nicht verlangt.
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